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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Erwerb von Eintrittskarten für das Planetarium Stuttgart

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Planetarium Stuttgart (Landeshauptstadt Stuttgart – Kulturamt) und ihren Besucherinnen und Besuchern (Besucher). Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Gutscheins gelten diese Bedingungen als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen werden nicht anerkannt, es sei denn, das Planetarium Stuttgart stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Veranstaltungsthemen und Vorführzeiten des Planetariums

Veranstaltungsthemen und Beginn der einzelnen Vorführungen werden durch Aushang im Planetarium und/oder online bekannt gegeben. Sie werden außerdem im Programmheft verzeichnet.
Änderungen des Programms bleiben vorbehalten und begründen kein Umtausch- oder Rückgaberecht der Eintrittskarten. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das Planetarium keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen und Bezahlung

Eintrittskarten können an der Kasse oder über den Online-Shop erworben werden. Kartenbestellungen sind verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich. Soweit das Planetarium Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbieten, gilt § 312 b Absatz 3 Ziffer 6 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistungen kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Planetarium bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Karten verbleiben die Karten im Eigentum des Planetariums. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Durch das Absenden der Kartenbuchung gibt der Besteller ein Angebot für einen Vertragsabschluss ab und erhält eine Email mit der Bestätigung des Kartenkaufs.
Das Planetarium Stuttgart behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder ganz einzustellen.
Die Bezahlung von Eintrittskarten kann in bar, per EC-Karte und mit der FamilienCard der Landeshauptstadt Stuttgart sowie durch Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen. Kreditkarten (MasterCard, VISA) werden an den Kassen nur bei einer direkten Vorlage der entsprechenden Karte zur Zahlung akzeptiert. Die Bezahlung durch Abbuchung von der FamilienCard der Landeshauptstadt Stuttgart kann nur vor Ort im Planetarium erfolgen.
Bei einer Direktbuchung im Web-Shop ist die Bezahlung mit Kreditkarten (MasterCard, VISA), PayPal und giropay möglich.

Telefonische Kartenreservierungen für Gruppen ab 5 Personen sind frühestens mit Bekanntgabe des Spielplans im Internet möglich. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Bestätigung durch das Planetarium Stuttgart gelten bestellte Karten als vorläufig reserviert. Bestellte Karten bleiben bis eine halbe Stunde vor der Vorstellung reserviert. Nach diesem Zeitpunkt kann das Planetarium anderweitig über die Karten verfügen. Nicht abgeholte Karten gehen dann in den freien Verkauf.
Für Gruppenbestellungen für Schulveranstaltungen gelten besondere Regelungen, die im Planetarium unter der Telefonnummer 0711 216-89015 erfragt werden können.

Gekaufte Karten verlieren nach Veranstaltungsbeginn ihre Gültigkeit. Nach Beginn der Veranstaltung ist aus Sicherheitsgründen kein Einlass mehr möglich. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz oder sonstige Erstattung.

4. Eintrittspreise und Ermäßigungen

Es gelten die in der aktuellen Benutzungs- und Entgeltregelung für das Planetarium Stuttgart veröffentlichten Eintrittspreise und Ermäßigungen.
Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.

5. Digitales Ticket (print@home / Handy-Ticket)

Die online bestellten Karten werden elektronisch an den Kartenkäufer übermittelt. Durch das Absenden der Kartenbuchung gibt der Besteller ein Angebot für einen Vertragsabschluss ab. Der Vertrag zwischen dem Besteller und dem Planetarium kommt nach Abschluss des Online-Kaufvorganges durch die Zustellung der digitalen-Eintrittskarte im PDF-Format zustande. Diese Karten erhalten einen QR-Code, der bei der Einlasskontrolle in den Veranstaltungsraum eingescannt und dadurch entwertet wird.
Digitale Eintrittskarten können in der Regel bis eine Stunde vor der Veranstaltung gebucht werden. Eine Rücknahme oder Umtausch der digitalen Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Der Kartenkäufer erkennt an, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und das Vorzeigen der digitalen Eintrittskarte bei der Eingangskontrolle erforderlich sind.
Die digitale Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist diese etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Kartenkäufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der digitalen Eintrittskarte.
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einer gültigen digitalen Eintrittskarte möglich. Dabei ist lediglich der erste Besucher, der diese am Einlass vorzeigt, eintrittsberechtigt. Die Vorlage einer Bestell- oder Kaufbestätigung ist für den Eintritt nicht ausreichend.
Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des digitalen Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

6. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten

Verkaufte Eintrittskarten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
Programmänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungs-ablaufs, des Vorstellungsthemas oder Fälle von höherer Gewalt berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte des Programms gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten (Freikarte). Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden.

7. Datenschutz

Als Einrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart wird das Planetarium persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Planetariums Kundendaten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen, verarbeiten, werden im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten.
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Stuttgart. www.stuttgart.de/datenschutzerklaerung

8. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort ist Stuttgart.

9. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 12.04.2016 in Kraft.